Schiedsstelle
Ihre Schiedsstelle des Amtes Franzburg-Richtenberg
Information der Schiedsstelle
Freunde sucht man sich, Nachbarn hat man.
Unterschiedliche Ansichten gehören zum Alltag. Dennoch sollten diese nicht zur Belastung werden. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten im Nachbarrecht ist die Schiedsstelle des Amtes zuständig, unter anderem für:
– Einhaltung von Grundstücksgrenzen
– Beschneiden von Hecken und Bäumen
– Bepflanzung, Errichtung von Zäunen
– Lärm- und Geruchsbelästigungen
– Verleumdung, Beleidigung, Üble Nachrede
– Körperverletzung, Bedrohung
– Ärger wegen schlechter Reparaturen.
In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage bei Gericht eingereicht werden kann. Verpflichtungen, die in einem Vergleich übernommen werden (Schlichtungsergebnis), sind im Bedarfsfall 30 Jahre lang vollstreckbar. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten unparteiisch und verhandeln bei Bedarf nach Feierabend und am Wochenende. Zudem unterliegen Schiedspersonen der Aufsicht und Qualitätskontrolle der Amtsgerichte.
In der Schiedsverhandlung wird nach einer vernünftigen Lösung gesucht und kein Recht gesprochen. Dennoch sind den Schiedspersonen richterliche Entscheidungen nicht fremd.
Aktuelle Gerichtsurteile der Rechtsprechung werden auf den Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen regelmäßig vermittelt. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle:
– Drohnenflüge über Wohngrundstücken
– Grillsaison, Laubrente, Grenzstein, Niederschlagswasser
– Videokameraanlage beim Nachbarn
– Komposthaufen
– Katzenplage und Hundegebell
– Ärger um Wärmepumpen.
Mecklenburg – Vorpommern hat zwar kein spezielles Nachbarschaftsgesetz, aber auch wir leben hier nicht im rechtsfreien Nachbarschaftsraum. Rechte und Pflichten gelten hier ebenso.
Sofern Sie sich mit Angelegenheiten an die Schiedsstelle wenden möchten, formulieren Sie Ihren Sachverhalt bitte schriftlich und senden diesen in einem verschlossenen Umschlag an das:
Amt Franzburg-Richtenberg
Schiedsstelle
Ernst-Thälmann-Straße 71
18461 Franzburg
Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail, unter der Adresse: , an die Schiedsstelle richten. Gern können Sie auch unter dieser E-Mail-Adresse einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Selbstverständlich wird auch der Ablauf eines Schlichtungsverfahrens auf Anfrage erläutert.
Für allgemeine Fragen zum Thema der Schiedsstelle steht Ihnen Herr Schmiedel von der Amtsverwaltung unter der Telefonnummer (03822 54210) oder per E-Mail gern zur Verfügung.
Manuela Götzke Jens Brodmann
Schiedsfrau Schiedsmann