Die Urkunde – Richtenberg
der zweite Wortstamm slawisch “berch” für Ufer
tritt zum ersten Mal am 08. November 1231 ins Blickfeld urkundlicher Überlieferung. In diesem Jahr wurde Richtenberg durch Fürst Witzlaw I. von Rügen dem soeben gegründeten Zisterzienserkloster Neuenkamp (heute Franzburg) – Mutterkloster Altencamp bei Geldern im Rheinland – geschenkt. Es blieb bis zur Säkularisierung (in 1532) dem Kloster untertan.
Nach dem Wortlaut der Schenkungsurkunde war das Gemeinwesen noch ein Dorf, dann 1297 erstmals als „STADT“ verzeichnet und 1351 wird der „RAT“ genannt.
Da in besagter Urkunde des Landesherren von einem Kirchdorf die Rede ist und ein Hinwies auf das Patriarch der Kirche erfolgte, ist davon auszugehen, dass das Gemeinwesen schon länger in der Gegend seinen Platz hatte. Ein Hinweis auf eine für die damalige Zeit von wirtschaftlicher Bedeutung vorhandene Salzquelle, dem weißen Gold, ist ausdrücklich vermerkt.