Hauptausschuss

Finanzausschuss

In jeder Stadt ist ein Finanzausschuss zu bilden. In ehrenamtlich verwalteten Städten kann die Hauptsatzung vorsehen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

Mitglieder
•  Herr Kai Basinski
•  Herr Steffen Schumacher
•  Herr Jan-Uwe Zipperling
•  Frau Dr. Grit Kurtzmann
Sachkundige Einwohner:
•  Frau Grit Voss
•  Frau Birgit Bernstein
•  Herr Martin Gruel
Aufgaben

Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Stadt und die für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Stadt begleiten.

Quelle: Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Stadt Richtenberg