Finanzausschuss
In jeder Stadt ist ein Finanzausschuss zu bilden. In ehrenamtlich verwalteten Städten kann die Hauptsatzung vorsehen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Mitglieder
• Herr Jan-Uwe Zipperling
• Herr Raimond Machotta
• Herr Steffen Metzenthin
• Frau Birgit Bernstein
• Herr Raimond Machotta
• Herr Steffen Metzenthin
• Frau Birgit Bernstein
Sachkundige Einwohner:
• Herr Falko Schäfer
• Frau Ingrid Kerber
• Frau Andrea Prüß
Aufgaben
Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Stadt und die für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Stadt begleiten.
Quelle: Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
rechtliche Grundlagen
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004