Buergermeister

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist gesetzlicher Vertreter der Gemeinde. Er nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung  wahr. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinden.
 
Die Amtszeit des ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Der ehrenamtliche Bürgermeister bleibt nach Ablauf der Wahlperiode der Gemeindevertretung  bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers im Amt.

Der Bürgermeister entscheidet in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nicht von der Gemeindevertretung  oder dem Hauptausschuss wahrgenommen werden. Soweit er dies nicht generell oder im Einzelfall dem Amt übertragen hat, entscheidet der Bürgermeister in Angelegenheiten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und trifft gesetzlich oder tariflich gebundene Entscheidungen. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet er anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung, wenn ein Hauptausschuss nicht eingerichtet ist. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Gemeindevertretung.

 

Amtierender Bürgermeister:

Herr Andreas Horn
Telefon: 0383 22 565920
Mobil: 0174 180 47 74
E-Mail:

Sprechstunde:
nach telefonischer Vereinbarung
Gemeindehaus Millienhagen