Lärmaktionsplanung des Amtes Franzburg-Richtenberg
Ein Lärmaktionsplan ist ein strategisches Instrument, das von Kommunen und Regionen entwickelt wird, um Lärmprobleme zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm zu reduzieren.
Die Umsetzung eines Lärmaktionsplans erfolgt oft in enger Zusammenarbeit mit Bürgern, Fachleuten und anderen Interessengruppen, um eine breite Akzeptanz und Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten. Durch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Plans soll sichergestellt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen und neue Herausforderungen rechtzeitig erkannt werden.
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BlmSchV Städte und Gemeinden in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren (mindestens alle 5 Jahre).
Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkarten, die durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen dar. Mit Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr geregelt werden.
In der Zuständigkeit der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Amtsvorsteher und der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden liegt es nun, Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne sind für die Gebiete erforderlich, in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten Werte festgestellt wurden.
Im Amtsbereich Franzburg-Richtenberg ist die Bundesautobahn A20 als Hauptverkehrsstraße vom Verkehrslärm betroffen. Im Bereich der Anschlussstelle „Grimmen West“ gibt es Überschreitungen der zulässigen Lärmpegelwerte.
Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplanes des Amtes Franzburg-Richtenberg – veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg Nummer 2 vom 14.02.2025
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung findet im Zeitraum vom 24.02. bis zum 24.03.2025 statt.
- Bericht zur Planungsregion Vorpommern – Amt Franzburg-Richtenberg
- Konfliktkarte Hauptverkehrsstraßen
- Betroffenheiten im Amtsbereich
- Lärmkarte – Tag – Hauptverkehrsstraßen
- Lärmkarte -Tag- Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsnetz
- Lärmkarte – Nacht – Hauptverkehrsstraßen
- Lärmkarte – Nacht – Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsnetz
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern.