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KiföG M-V – Antragsbearbeitung künftig beim Landkreis

Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V

Der Landkreis Vorpommern-Rügen übernimmt ab dem 01.01.2025 vollumfänglich die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege und auf Übernahme der Verpflegungskosten in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege.

Bitte beachten Sie,  dass die Antragstellung ab dem 01.01.2025 für Kinder aus unserem Amtsbereich beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagesstätten erfolgen muss.

Die Antragstellung kann postalisch (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund), per E-Mail () oder an den Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) am Standort 18437 Stralsund, Lindenallee 61 erfolgen.

Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter