Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V
Der Landkreis Vorpommern-Rügen übernimmt ab dem 01.01.2025 vollumfänglich die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege und auf Übernahme der Verpflegungskosten in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ab dem 01.01.2025 für Kinder aus unserem Amtsbereich beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagesstätten erfolgen muss.
Die Antragstellung kann postalisch (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund), per E-Mail () oder an den Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) am Standort 18437 Stralsund, Lindenallee 61 erfolgen.
Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter