Sehr geehrte Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,
bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.
Ab diesem Jahr gilt die Grundsteuerreform 2025. Grundlage hierfür ist das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes, welches auch in Mecklenburg-Vorpommern vollständig Anwendung findet. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Besteuerung von Grundstücken zu ermöglichen.
In unseren Amtsgemeinden werden die Hebesätze im Rahmen der Haushaltsplanung in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Haushaltssatzung rechtskräftig. Erst nach dieser Rechtskraft können wir die Hebesätze anwenden und Ihnen einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 zusenden.
Die ersten Haushalte sind bereits beschlossen und werden ab dem Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht.
Wir bitten Sie daher um Geduld, bis dieser Prozess abgeschlossen ist.
Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren:
Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Amtsverwaltung/Verwaltung online/Formulare und unter diesem Link.