Sitzungen

Sitzungskalender und Bekanntmachungen

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Öffentlicher Teil der Niederschrift

Sie haben einen Monat lang die Möglichkeit, gemäß § 29 Absatz 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, den öffentlichen Teil der Niederschrift nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung einzusehen.