Der Bürgermeister
Die Amtszeit des ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht der Wahlperiode der Stadtvertretung. Der ehrenamtliche Bürgermeister bleibt nach Ablauf der Wahlperiode der Stadtvertretung bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers im Amt.
Der Bürgermeister entscheidet in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nicht von der Stadtvertretung oder dem Hauptausschuss wahrgenommen werden. Soweit er dies nicht generell oder im Einzelfall dem Amt übertragen hat, entscheidet der Bürgermeister in Angelegenheiten von geringer, wirtschaftlicher Bedeutung und trifft gesetzlich oder tariflich gebundene Entscheidungen. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet er anstelle des Hauptausschusses bzw. der Stadtvertretung, wenn ein Hauptausschuss nicht eingerichtet ist. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Stadtvertretung.
Amtierender Bürgermeister:
Herr D. Holder
Tel.: 0173/6092504