Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben bezüglich des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält.
Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind nicht flächenscharf, d.h. dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden.
Gesetzliche Grundlagen:
Baugesetzbuch (§§ 1-7),
Baunutzungsverordnung,
Planzeichenverordnung