Der-Amtsausschuss

Der Amtsausschuss

Aufgaben

Die Aufgaben des Amtsausschusses sind in § 134 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

(1) Der Amtsausschuss ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Amtes.

(2) Der Amtsausschuss ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes zuständig und überwacht die Durchführung seiner Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss des Amtsausschusses eine Übertragung auf den Amtsvorsteher stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den dem Amtsausschuss gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für das Amt sind.

rechtliche Grundlagen
 
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011
Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit den Mitgliedern des Amtsausschusses aufnehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an das

Amt Franzburg-Richtenberg
Ansprechpartner: Frau Ollenburg
Telefon: 038322 – 54 100
E-Mail:

Mitglieder
Stadt Franzburg
Herr Dieter Holder
Herr Rene Pittelkow
 
Gemeinde Glewitz
Herr Sebastian Block
 
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
Frau Stefanie Timm (1. Stellvertreterin)
 
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
Herr Andreas Horn
 
Stadt Richtenberg
Herr  Frank Grape
Herr Steffen Metzenthin
 
Gemeinde Splietsdorf
Herr Guido Blömer (Amtsvorsteher)
 
Gemeinde Velgast
Herr Christian Griwahn
Herr Peter Fürst
 
Gemeinde Weitenhagen
Herr Mathias Knechtel
 
Gemeinde Wendisch Baggendorf
Herr Nils Lewing
 
Gemeinde Papenhagen
Herr Andy Lemke (2. Stellvertreter)