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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht!

Werden Sie Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025!

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet voraussichtlich die Bundestagswahl statt. Damit dieses wichtige demokratische Ereignis reibungslos ablaufen kann, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!
Die Organisation und Durchführung der Wahl erfordert zahlreiche engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich an diesem Tag in den Wahllokalen oder bei der Auszählung der Stimmen einbringen.

Was sind Ihre Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

  • Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl in einem Wahllokal.
  • Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler.
  • Ausgabe der Stimmzettel.
  • Mitarbeit bei der Auszählung der Stimmen.

Was bringen Sie mit?

  • Sie sind wahlberechtigt (mindestens 18 Jahre alt und im Wählerverzeichnis eingetragen).
  • Sie haben Freude daran, sich für die Demokratie einzusetzen.

Was haben Sie davon?

  • Einblicke in den Ablauf einer Wahl.
  • Die Gelegenheit, aktiv zur Stärkung unserer Demokratie beizutragen.
  • Ein Erfrischungsgeld als Anerkennung Ihrer Tätigkeit: 35 Euro für Vorsitzende der Wahlvorstände und Wahlausschüsse, 25 Euro für die übrigen Mitglieder.

Wie können Sie sich anmelden? Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 16.01.2025 bei der Amtsverwaltung unter:

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

Marco Schmidt
Gemeindewahlleiter

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Willkommen im Bürger- und Ratsinformationssystem

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser Amt Franzburg-Richtenberg das moderne Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ eingeführt hat.

Link zum Bürgerinformationssystem für Jedermann

Link zum Ratsinformationssystem (für Mandatsträger mit Zugangsdaten)

Mit diesem Schritt verbessern wir die Kommunikation zwischen Ihnen, den Stadt- und Gemeindevertretungen und der Amtsverwaltung weiter und sorgen so für noch mehr Transparenz.
„ALLRIS 4“ bietet Ihnen als Bürger der Gemeinden des Amtes Franzburg-Richtenberg zahlreiche Vorteile:

1. Transparenter Zugang zu Informationen: Sie können jederzeit online auf alle öffentlichen Sitzungsunterlagen zugreifen, wie Tagesordnungen, Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse. Das bedeutet, dass Sie sich stets über die aktuellen Themen und Entscheidungen informieren können.

2. Verbesserte Suchfunktion: Mit einer benutzerfreundlichen Suchfunktion finden Sie gezielt Informationen zu bestimmten Themen oder Sitzungen. So haben Sie alle relevanten Daten schnell zur Hand.

3. Kalender- und Erinnerungsfunktionen: Sie können sich zu wichtigen Sitzungen und Veranstaltungen Ihrer Gemeinde und des Amtes informieren und z. B. auch Erinnerungen aktivieren, damit Sie keine relevanten Termine mehr verpassen.

Mit dem neuen Bürger- und Ratsinformationssystem machen wir einen großen Schritt in Richtung einer bürgernahen, transparenten und modernen Verwaltung. Wir laden Sie herzlich ein, die Möglichkeiten dieses neuen Systems zu nutzen und sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinden zu beteiligen.

Weitere Informationen und den Zugang zum neuen Bürger- und Ratsinformationssystem finden Sie ab sofort auf unserer Homepage im Bereich der Amtsverwaltung unter dem Link:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/ratsinformationssystem/

Für Fragen rund um das Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Hinweise an Grundstückseigentümer zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01.01.2025

Sehr geehrte Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,

bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Vor dem 01.01.2025 erlassene Grundsteuerbescheide (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B (Ersatz) nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Die Grundsteuerbescheide des Amtes Franzburg-Richtenberg verlieren somit mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit.

Zu Beginn des Jahres 2025 werden durch die Steuerabteilung Ihrer Amtsverwaltung neue Grundsteuerbescheide versandt.

Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen auf Grundlage Ihrer bisherigen Grundsteuerbescheide. Überprüfen Sie bitte auch Ihre bestehenden Daueraufträge und passen Sie diese entsprechend an, damit diese zum 31.12.2024 enden. Zahlungen auf Basis der alten Bescheide könnten zu Überzahlungen oder anderen Unstimmigkeiten führen.

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren:

Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Amtsverwaltung/Verwaltung online/Formulare und unter diesem Link.

 

 

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Amt Franzburg-Richtenberg

Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)

Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)

Der Regionalen Planungsverband Vorpommern hat auf seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landkreises Vorpommern siehe hier zu finden bzw. hier einzusehen.

Auslegungsfrist vom 07.08.2024 bis zum 07.10.2024

Jedermann hat das Recht die Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie in Papierform in den in der Bekanntmachung aufgeführten Orten einzusehen.

Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen auch in der Amtsverwaltung Franzburg-Richtenberg zu den üblichen Sprechzeiten einzusehen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:

 

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Amt Franzburg-Richtenberg Bekanntmachungen BauGB Splietsdorf

Bekanntmachung Solarpark Splietsdorf

(Verfahrensstand: Bekanntmachung zum Wiedereinstieg nach Verfahrensfehler, Offenlage 20.11.-21.12.2023)
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des B-Planes 2 “Solarpark Splietsdorf”

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ der Gemeinde Splietsdorf nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Splietsdorf” der Gemeinde Splietsdorf mit der dazugehörigen Begründung, Stand: April 2023;

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: November 2022;

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf, Stand: November 2020;

Bericht zur Brutvogelkartierung, Stand: November 2020;

Bericht zur Reptilienkartierung, Stand: September 2020;

Bericht zur Amphibienkartierung, Stand: September 2020;

Blendgutachten zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“, Stand: März 2023

Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 27.02.2023,  Stellungnahme Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Naturschutz;

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 27.03.2023

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf mit Schreiben vom 29.03.2023;

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Landwirtschaft mit Schreiben vom 20.02.2023 und Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden mit Schreiben vom 27.02.2023

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Splietsdorf

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungs- plans der Gemeinde Splietsdorf nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf mit der dazugehörigen Begründung, Stand: April 2023

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: November 2022;

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf, Stand: November 2020;

Bericht zur Brutvogelkartierung, Stand: November 2020;

Bericht zur Reptilienkartierung, Stand: September 2020;

Bericht zur Amphibienkartierung, Stand: September 2020;

Blendgutachten zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“, Stand: März 2023

Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 27.02.2023,  Stellungnahme Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Naturschutz;

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 27.03.2023

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf mit Schreiben vom 29.03.2023;

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Landwirtschaft mit Schreiben vom 20.02.2023 und Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden mit Schreiben vom 27.02.2023

(Verfahrensstand: Offenlage 10.02. bis 24.02.2023)
Bekanntmachung über die erneute und verkürzte öffentliche Auslegung des B-Planes 2 “Solarpark Splietsdorf”

Bekanntmachung über die erneute und verkürzte öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Splietsdorf

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Amt Franzburg-Richtenberg Bekanntmachungen BauGB Gremersdorf-Buchholz

Bekanntmachung Solarpark Buchholz