Categories
Allgemein

Abschaffung Kinderreisepass 2024

Abschaffung Kinderreisepass 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
Somit können ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente beantragt werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber noch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Allerdings ist in einigen Ländern die Einreise nur mit einem noch 6 Monate gültigen Dokument möglich!

Wir bitten Sie um Überprüfung und rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt gebeten!

 

Übersicht der Dokumente:

Dokument

Gültigkeit unter 24 Jahren

Bearbeitung

Preis

Personalausweis

6 Jahre

Ca. 2 Wochen

22,80

Reisepass

6 Jahre

Ca. 8 Wochen

37,50

Express-Reisepass

6 Jahre

Ca. 4-5 Tage

69,50

vorl. Personalausweis

3 Monate

sofortige Ausstellung

10,00

vorl. Reisepass*

1 Jahr

sofortige Ausstellung

26,00

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land vorläufige Dokumente akzeptiert werden!
Hier können Sie sich über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.
(Dies ist z.B. der Fall, wenn kein Reisepass mehr im Expressverfahren rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden kann.
Für die Notwendigkeit der Ausstellung muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, z.B. Flugtickets oder Reiseunterlagen.)

 
gez.

M. Schmidt

Leiter Haupt- und Ordnungsamt

Categories
Allgemein

Landkreis Vorpommern-Rügen – Kostenlose Pilzberatung

Landkreis Vorpommern-Rügen

Kostenlose Pilzberatung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

  • Beratung von Pilzsammlern
  • aktive Pilzaufklärung ( z.B. Vortragsveranstaltungen, Lehrwanderungen, Ausstellungen)
  • Gewährung von Hilfe und Unterstützung bei Pilzvergiftungen und Verdacht auf Pilzvergiftungen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen

Termine zur kostenlosen Pilzberatung

Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) finden Sie ausführliche Informationen rund um die Pilzberatung.

Im Unterpunkt „Pilzberater in Mecklenburg-Vorpommern“ können Sie eine stets aktuelle Kartenübersicht
aller Pilzberater im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern einsehen:

  https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/Pilzberatung/

Categories
Allgemein

Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das EU-Vogelschutzgebiet Nordvorpommersche Waldlandschaft (DE 1743-401) Teilgebiet „West“ in Auftrag gegeben. Das etwa 8.652 ha große Gebiet liegt anteilig in den Bereichen
der Ämter Recknitz-Trebeltal, Barth, Franzburg-Richtenberg und Ribnitz-Damgarten,

Im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal ist die Gemeinde Eixen und im Amtsbereich Barth die Gemeinde Trinwillershagen betroffen. Die Gemeinden Weitenhagen, Velgast und Millenhagen-Oebelitz im Amts- bereich Franzburg-Richtenberg liegen ebenfalls im Untersuchungsgebiet. Der Amtsbereich Ribnitz-Damgarten ist mit folgenden Gemeinden betroffen: Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin, Semlow.

Die Karte zeigt die Lage des Gebietes. Auftragnehmer ist das Institut für Angewandte Ökosystem- forschung GmbH (IfAÖ) aus Neu Broderstorf.

Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogel- schutzgebiet aufgeführten Arten sowie aufgrund der Gebietsausstattung Vorkommen weiterer Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) ausgewählter Brutvogelarten, um erstmals einen flächendeckenden Überblick für das entsprechende Vogelschutzgebiet zu erhalten. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler, Wanderfalken und Störche, sowie Seeschwalben und einige Möwenarten, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen.

Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut einsehbar sind.

Die Kartierungen werden zwischen Februar 2024 bis spätestens August 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 3 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die KartiererInnen werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungs- schreiben mit sich führen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Franziska Kühnel
Badenstr. 18, 18439 Stralsund
Tel.: 0385 588 68 483
E-Mail:
http://www.stalu-mv.de/vp/

Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz -> Schutzgebiete -> Internationale Schutzgebiete -> Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten -> ALKIS -> Flurstücke).

Categories
Allgemein

Hinweis: Um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt wird gebeten!

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung,

unsere Sprechzeiten für das Rathaus der Amtsverwaltung in Franzburg sind unverändert:

Montag:              09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:            09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:       07:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Gegenwärtig ist in den Bereich des Einwohnermeldeamtes ein hoher Besucherandrang zu verzeichnen.

Es ist auch weiterhin möglich, während der Sprechzeiten ohne Termin ins Rathaus zu kommen. Allerdings könnte es dann zu Wartezeiten kommen, da Besucher mit Termin bevorzugt behandelt werden.

Wir empfehlen weiterhin einen Termin zu vereinbaren, um hohe Wartezeiten zu vermeiden.

Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer  038322 54111.

J. Schmiedel

Leitender Verwaltungsbeamter

Categories
Allgemein

News zur Wohngeldreform 2023

Das Wohngeld wird für die bestehenden Wohngeld-Haushalte um durchschnittlich 190 Euro pro Monat aufgestockt. Im Schnitt können Sie dann ab Januar 2023 monatlich rund 370 Euro erhalten. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld.

Hier geht es zum Wohngeldrechner für das neue Wohngeld ab 01.01.2023:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Wohngeld:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html