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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

“Du bist nicht allein” – Psychosoziale Angebote für Rat- und Hilfesuchende zwischen Weihnachten und Neujahr

“Du bist nicht allein”

Psychosoziale Angebote für Rat- und Hilfesuchende zwischen Weihnachten und Neujahr

Damit Rat- und Hilfesuchende wissen, dass sie mit ihren Sorgen, Nöten und Ängsten nicht alleine sind und Kenntnis erlangen, welche regionalen Angebote und Anlaufstellen im Landkreis Vorpommern-Rügen und auch bundesweite Telefon- und Krisendienste zwischen Weihnachten und Neujahr zur Verfügung stehen, wurde  gemeinsam mit den Akteuren der Psychosozialen Versorgung  durch die Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Vorpommern-Rügen auch in diesem Jahr eine Übersicht mit psychosozialen Angeboten und Anlaufstellen zwischen Weihnachten und Neujahr ausgearbeitet.

Die Übersicht für die Region Nordvorpommern befindet sich hier.

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KiföG M-V – Antragsbearbeitung künftig beim Landkreis

Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V

Der Landkreis Vorpommern-Rügen übernimmt ab dem 01.01.2025 vollumfänglich die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege und auf Übernahme der Verpflegungskosten in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege.

Bitte beachten Sie,  dass die Antragstellung ab dem 01.01.2025 für Kinder aus unserem Amtsbereich beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagesstätten erfolgen muss.

Die Antragstellung kann postalisch (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund), per E-Mail () oder an den Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) am Standort 18437 Stralsund, Lindenallee 61 erfolgen.

Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht!

Werden Sie Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025!

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet voraussichtlich die Bundestagswahl statt. Damit dieses wichtige demokratische Ereignis reibungslos ablaufen kann, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!
Die Organisation und Durchführung der Wahl erfordert zahlreiche engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich an diesem Tag in den Wahllokalen oder bei der Auszählung der Stimmen einbringen.

Was sind Ihre Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

  • Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl in einem Wahllokal.
  • Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler.
  • Ausgabe der Stimmzettel.
  • Mitarbeit bei der Auszählung der Stimmen.

Was bringen Sie mit?

  • Sie sind wahlberechtigt (mindestens 18 Jahre alt und im Wählerverzeichnis eingetragen).
  • Sie haben Freude daran, sich für die Demokratie einzusetzen.

Was haben Sie davon?

  • Einblicke in den Ablauf einer Wahl.
  • Die Gelegenheit, aktiv zur Stärkung unserer Demokratie beizutragen.
  • Ein Erfrischungsgeld als Anerkennung Ihrer Tätigkeit: 35 Euro für Vorsitzende der Wahlvorstände und Wahlausschüsse, 25 Euro für die übrigen Mitglieder.

Wie können Sie sich anmelden? Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 16.01.2025 bei der Amtsverwaltung unter:

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

Marco Schmidt
Gemeindewahlleiter

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Allgemein Glewitz

Glewitz Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof”

Glewitz Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof”

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und erneute Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof” der Gemeinde Glewitz, Offenlage 13.12.2024 bis 13.01.2025)

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Allgemein Glewitz

Glewitz Flächennutzungplan

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und erneute Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz, Offenlage 15.11.-15.12.2024)

Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Begründung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz

Planzeichnung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz

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Allgemein

Der “VVR-Surfer” unser Rufbus für EUCH!

Kommt auf Wunsch wie gerufen! Der VVR – Surfer für die perfekte Mobilitätswelle im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Der "VVR-Surfer" unser Rufbus für EUCH!
Der “VVR-Surfer” unser Rufbus für EUCH!

Für alle, die flexibel unterwegs sein möchten, ist unser VVR-Surfer die perfekte Lösung. Der VVR-Surfer ist das Rufbusangebot der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR). Egal, ob für die Fahrt zum Arzt, zum Einkaufen oder in die Freizeit – unser VVR-Surfer sorgt für Ihre Mobilität!

Seit dem Start am 1. Juni 2024 fährt unser Rufbus MV inzwischen in den Bereichen Grimmen Süd-Ost (701), Grimmen Süd-West (702), Grimmen Nord-West (703) und Grimmen Nord-Ost (704). Zum 1. Oktober wurde das Bediengebiet auf Tribsees Ost (705) und Tribsees West (706) erweitert. Hier sind auch größere Städte wie Bad Sülze und Marlow eingebunden. Schritt für Schritt werden wir weitere Bediengebiete zum VVR-Surfer-Hotspot erweitern.

Um mehr über den VVR-Surfer und die Rufbusangebote zu erfahren, besuchen Sie die VVR Rufbus Webseite. Dort finden Sie alle Informationen zu den Fahrplänen, Buchungsmöglichkeiten und weiteren Details zu Ihrem flexiblen Reisen in Vorpommern-Rügen.

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Willkommen im Bürger- und Ratsinformationssystem

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser Amt Franzburg-Richtenberg das moderne Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ eingeführt hat.

Link zum Bürgerinformationssystem für Jedermann

Link zum Ratsinformationssystem (für Mandatsträger mit Zugangsdaten)

Mit diesem Schritt verbessern wir die Kommunikation zwischen Ihnen, den Stadt- und Gemeindevertretungen und der Amtsverwaltung weiter und sorgen so für noch mehr Transparenz.
„ALLRIS 4“ bietet Ihnen als Bürger der Gemeinden des Amtes Franzburg-Richtenberg zahlreiche Vorteile:

1. Transparenter Zugang zu Informationen: Sie können jederzeit online auf alle öffentlichen Sitzungsunterlagen zugreifen, wie Tagesordnungen, Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse. Das bedeutet, dass Sie sich stets über die aktuellen Themen und Entscheidungen informieren können.

2. Verbesserte Suchfunktion: Mit einer benutzerfreundlichen Suchfunktion finden Sie gezielt Informationen zu bestimmten Themen oder Sitzungen. So haben Sie alle relevanten Daten schnell zur Hand.

3. Kalender- und Erinnerungsfunktionen: Sie können sich zu wichtigen Sitzungen und Veranstaltungen Ihrer Gemeinde und des Amtes informieren und z. B. auch Erinnerungen aktivieren, damit Sie keine relevanten Termine mehr verpassen.

Mit dem neuen Bürger- und Ratsinformationssystem machen wir einen großen Schritt in Richtung einer bürgernahen, transparenten und modernen Verwaltung. Wir laden Sie herzlich ein, die Möglichkeiten dieses neuen Systems zu nutzen und sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinden zu beteiligen.

Weitere Informationen und den Zugang zum neuen Bürger- und Ratsinformationssystem finden Sie ab sofort auf unserer Homepage im Bereich der Amtsverwaltung unter dem Link:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/ratsinformationssystem/

Für Fragen rund um das Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Hinweise an Grundstückseigentümer zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01.01.2025

Sehr geehrte Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,

bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Vor dem 01.01.2025 erlassene Grundsteuerbescheide (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B (Ersatz) nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Die Grundsteuerbescheide des Amtes Franzburg-Richtenberg verlieren somit mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit.

Zu Beginn des Jahres 2025 werden durch die Steuerabteilung Ihrer Amtsverwaltung neue Grundsteuerbescheide versandt.

Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen auf Grundlage Ihrer bisherigen Grundsteuerbescheide. Überprüfen Sie bitte auch Ihre bestehenden Daueraufträge und passen Sie diese entsprechend an, damit diese zum 31.12.2024 enden. Zahlungen auf Basis der alten Bescheide könnten zu Überzahlungen oder anderen Unstimmigkeiten führen.

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren:

Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Amtsverwaltung/Verwaltung online/Formulare und unter diesem Link.

 

 

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Europa- und Kommunalwahl 2024

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Die Europa- und Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Wahl der Gemeindevertretungen) finden als verbundene Wahlen in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtsbereiches Franzburg-Richtenberg am Sonntag, dem 09.06.2024 statt.

Die Formulare für die Wahlvorschläge für die Wahlen der Gemeindevertretungen und die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden Sie unter dem Button “Formulare”. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Formulare nur ausgedruckt und in Druckschrift ausgefüllt werden können. Falls Sie die Formulare am PC ausfüllen möchten, gehen Sie bitte unter diesem Link auf die Webseite des Landeswahlleiters. Dort finden Sie die entsprechenden Formulare unter dem Reiter “Kommunalwahlen”.

  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Papenhagen
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Franzburg
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Richtenberg
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Velgast
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Weitenhagen
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Splietsdorf
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Glewitz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Wendisch Baggendorf
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
    Dabei wird über die Prüfung der Zulassung eingereichter Wahlvorschläge informiert. Zudem werden die Namen der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung bekanntgegeben.
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 05/2024 – 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
    Zum Ergebnis der Vorprüfung der Wahlniederschriften, die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse sowie die Zulassung der Bewerber für die Stichwahl.
  • Wahlunterlagen für Gemeindevertretungswahlen
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl zum Kreistag
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Zustimmungserklärung u. Bescheinigung der Wählbarkeit zum Wahlvorschlag im Rahmen der Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl des Kreistages
    • Anlage 4 Formblatt 4.2 – Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
  • Wahlunterlagen für Bürgermeisterwahlen
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zum Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe im Rahmen einer Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag von Parteien und Wählergruppen im Rahmen der Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.2 Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
  • Eidesstattliche Versicherung von Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 LKWO
    • Anlage 6 Formblatt Eidesstattliche Versicherung v. Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 der LKWO – bei Kommunalwahlen
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Die Amtskasse informiert

Die Amtskasse informiert                                                                                       

In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.

Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.

Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.

Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.