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Allgemein Franzburg

Stellenanzeige Sachbearbeitung in der Amtskasse/Jahresabschluss (m/w/d)

Stellenanzeige:

Im Amt Franzburg-Richtenberg ist die Vollzeitstelle der

Sachbearbeitung in der Amtskasse/Jahresabschluss (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen (unbefristet).

Die Vergütung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 7 TVöD.

Anforderungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder gleichwertiger Abschluss
  • Kenntnisse im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen NKHR-Mecklenburg-Vorpommern
  • Berufserfahrung in der Kassenverwaltung und im Jahresabschluss wünschenswert
  • Sicherer Umgang mit MS Office
  • Teamfähigkeit, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Flexibilität und Eigeninitiative
  • freundliches und bürgernahes Auftreten

Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte:

19,5 Stunden:

  • Allgemeine Aufgaben der Gemeindekasse, wie Verbuchung von Einzahlungen und Auszahlungen, Verwahrung und Bearbeitung von Bürgschaften, Vereinnahmung und Verwaltung von Spenden
  • Überprüfung von Rechnungen, Zahlungsverkehr, Erstellen der Überweisungsträger
  • Erstellung von Mahnungen entsprechend den Fälligkeiten
  • Stundungen

19,5 Stunden:

  • Vorbereitung Jahresabschlussarbeiten (alle erforderlichen Informationen und Daten für den Jahresabschluss erfassen, abstimmen und dokumentieren)
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen (u.a. Erstellung Bilanz, Ergebnis- Finanzrechnung und Teilrechnungen)
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss bei der Prüfung des Jahresabschlusses

Wir bieten:

  • 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlte Freistellung am 24. und 31 Dezember
  • einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich
  • ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kompetenten Team und Kollegium
  • sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Dienstradleasing
  • Jahressonderzahlung und leistungsorientierte Entgeltkomponenten

Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Kosten der Bewerbung werden nicht übernommen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Hauptamtes, Herrn Schmidt, Telefon: 038322- 54116.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 26.07.2024 mit dem sichtbaren Vermerk BEWERBUNG auf dem Umschlag an:

Amt Franzburg-Richtenberg

– Der Amtsvorsteher –

Ernst-Thälmannstraße 71

18461 Franzburg

E-Mail:

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für Anreise und Unterbringung im Rahmen des Vorstellungsgesprächs übernehmen können. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet.

Die Stellenausschreibung zum Herunterladen finden Sie hier.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b und e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V zu.

Informationen zur DS-GVO finden Sie unter:

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Allgemein Splietsdorf

Öffentliche Bekanntmachung der Bundeswehr

 Aufhebung einer Schutzbereichanordnung
Anordnung-Nr.: I/070 MV/1

Bekannt gemacht im Mitteilungsblatt Nr. 4/2024 vom 12.04.2024

 
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Allgemein

Europa- und Kommunalwahl 2024

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Die Europa- und Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Wahl der Gemeindevertretungen) finden als verbundene Wahlen in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtsbereiches Franzburg-Richtenberg am Sonntag, dem 09.06.2024 statt.

Die Formulare für die Wahlvorschläge für die Wahlen der Gemeindevertretungen und die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden Sie unter dem Button “Formulare”. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Formulare nur ausgedruckt und in Druckschrift ausgefüllt werden können. Falls Sie die Formulare am PC ausfüllen möchten, gehen Sie bitte unter diesem Link auf die Webseite des Landeswahlleiters. Dort finden Sie die entsprechenden Formulare unter dem Reiter “Kommunalwahlen”.

  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Papenhagen
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Franzburg
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Richtenberg
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Velgast
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Weitenhagen
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Splietsdorf
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Glewitz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Wendisch Baggendorf
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
    Dabei wird über die Prüfung der Zulassung eingereichter Wahlvorschläge informiert. Zudem werden die Namen der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung bekanntgegeben.
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 05/2024 – 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
    Zum Ergebnis der Vorprüfung der Wahlniederschriften, die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse sowie die Zulassung der Bewerber für die Stichwahl.
  • Wahlunterlagen für Gemeindevertretungswahlen
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl zum Kreistag
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Zustimmungserklärung u. Bescheinigung der Wählbarkeit zum Wahlvorschlag im Rahmen der Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl des Kreistages
    • Anlage 4 Formblatt 4.2 – Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
  • Wahlunterlagen für Bürgermeisterwahlen
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zum Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe im Rahmen einer Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag von Parteien und Wählergruppen im Rahmen der Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.2 Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
  • Eidesstattliche Versicherung von Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 LKWO
    • Anlage 6 Formblatt Eidesstattliche Versicherung v. Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 der LKWO – bei Kommunalwahlen
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Allgemein

Die Amtskasse informiert

Die Amtskasse informiert                                                                                       

In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.

Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.

Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.

Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.

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Abschaffung Kinderreisepass 2024

Abschaffung Kinderreisepass 2024

 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
 Somit stehen ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente zur Verfügung.

 Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Übersicht der Dokumente:

Dokument

Gültigkeit unter 24 Jahren

Bearbeitung

Preis

Personalausweis

6 Jahre

Ca. 3 Wochen

22,80

Reisepass

6 Jahre

Ca. 4 Wochen

37,50

Express-Reisepass

6 Jahre

Ca. 4-5 Tage

69,50

vorl. Personalausweis

3 Monate

sofortige Ausstellung

10,00

vorl. Reisepass*

1 Jahr

sofortige Ausstellung

26,00

 Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden!
 Hier können Sie gerne beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das
 gewünschte Urlaubsland nachlesen.

*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.

 
gez.

M. Schmidt

Leiter Haupt- und Ordnungsamt

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Landkreis Vorpommern-Rügen – Kostenlose Pilzberatung

Landkreis Vorpommern-Rügen

Kostenlose Pilzberatung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

  • Beratung von Pilzsammlern
  • aktive Pilzaufklärung ( z.B. Vortragsveranstaltungen, Lehrwanderungen, Ausstellungen)
  • Gewährung von Hilfe und Unterstützung bei Pilzvergiftungen und Verdacht auf Pilzvergiftungen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für – Landkreis Vorpommern-Rügen

Termine zur kostenlosen Pilzberatung

Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) finden Sie ausführliche Informationen rund um die Pilzberatung.

Im Unterpunkt „Pilzberater in Mecklenburg-Vorpommern“ können Sie eine stets aktuelle Kartenübersicht aller Pilzberater im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern einsehen: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/Pilzberatung/

Zuständige Stelle

das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

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Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das EU-Vogelschutzgebiet Nordvorpommersche Waldlandschaft (DE 1743-401) Teilgebiet „West“ in Auftrag gegeben. Das etwa 8.652 ha große Gebiet liegt anteilig in den Bereichen
der Ämter Recknitz-Trebeltal, Barth, Franzburg-Richtenberg und Ribnitz-Damgarten,

Im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal ist die Gemeinde Eixen und im Amtsbereich Barth die Gemeinde Trinwillershagen betroffen. Die Gemeinden Weitenhagen, Velgast und Millenhagen-Oebelitz im Amts- bereich Franzburg-Richtenberg liegen ebenfalls im Untersuchungsgebiet. Der Amtsbereich Ribnitz-Damgarten ist mit folgenden Gemeinden betroffen: Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin, Semlow.

Die Karte zeigt die Lage des Gebietes. Auftragnehmer ist das Institut für Angewandte Ökosystem- forschung GmbH (IfAÖ) aus Neu Broderstorf.

Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogel- schutzgebiet aufgeführten Arten sowie aufgrund der Gebietsausstattung Vorkommen weiterer Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) ausgewählter Brutvogelarten, um erstmals einen flächendeckenden Überblick für das entsprechende Vogelschutzgebiet zu erhalten. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler, Wanderfalken und Störche, sowie Seeschwalben und einige Möwenarten, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen.

Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut einsehbar sind.

Die Kartierungen werden zwischen Februar 2024 bis spätestens August 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 3 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die KartiererInnen werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungs- schreiben mit sich führen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Franziska Kühnel
Badenstr. 18, 18439 Stralsund
Tel.: 0385 588 68 483
E-Mail:
http://www.stalu-mv.de/vp/

Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz -> Schutzgebiete -> Internationale Schutzgebiete -> Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten -> ALKIS -> Flurstücke).

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Hinweis: Um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt wird gebeten!

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung,

unsere Sprechzeiten für das Rathaus der Amtsverwaltung in Franzburg sind unverändert:

Montag:              09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:            09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:       07:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Gegenwärtig ist in den Bereich des Einwohnermeldeamtes ein hoher Besucherandrang zu verzeichnen.

Es ist auch weiterhin möglich, während der Sprechzeiten ohne Termin ins Rathaus zu kommen. Allerdings könnte es dann zu Wartezeiten kommen, da Besucher mit Termin bevorzugt behandelt werden.

Wir empfehlen weiterhin einen Termin zu vereinbaren, um hohe Wartezeiten zu vermeiden.

Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer (038322 54 111).

J. Schmiedel

Leitender Verwaltungsbeamter

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News zur Wohngeldreform 2023

Das Wohngeld wird für die bestehenden Wohngeld-Haushalte um durchschnittlich 190 Euro pro Monat aufgestockt. Im Schnitt können Sie dann ab Januar 2023 monatlich rund 370 Euro erhalten. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld.

Hier geht es zum Wohngeldrechner für das neue Wohngeld ab 01.01.2023:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Wohngeld:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html