Autor: Nicole Glimm
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Die Amtskasse informiert
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Bekannt gemacht im Mitteilungsblatt Nr. 4/2024 vom 12.04.2024
In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.
Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.
Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.
Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.
Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
Somit stehen ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente zur Verfügung.
Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Übersicht der Dokumente:
Dokument |
Gültigkeit unter 24 Jahren |
Bearbeitung |
Preis |
Personalausweis |
6 Jahre |
Ca. 3 Wochen |
22,80 € |
Reisepass |
6 Jahre |
Ca. 4 Wochen |
37,50 € |
Express-Reisepass |
6 Jahre |
Ca. 4-5 Tage |
69,50 € |
vorl. Personalausweis |
3 Monate |
sofortige Ausstellung |
10,00 € |
vorl. Reisepass* |
1 Jahr |
sofortige Ausstellung |
26,00 € |
Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden!
Hier können Sie gerne beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das
gewünschte Urlaubsland nachlesen.
*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.
gez.
M. Schmidt
Leiter Haupt- und Ordnungsamt
Kostenlose Pilzberatung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
kostenlos
Termine zur kostenlosen Pilzberatung
Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) finden Sie ausführliche Informationen rund um die Pilzberatung.
Im Unterpunkt „Pilzberater in Mecklenburg-Vorpommern“ können Sie eine stets aktuelle Kartenübersicht aller Pilzberater im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern einsehen: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/Pilzberatung/
das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt