Die Amtskasse informiert
In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.
Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.
Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.
Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.
Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.