Amtsleitung des Amtes Franzburg-Richtenberg
Der Amtsvorsteher leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Er bereitet die Beschlüsse des Amtsausschusses vor und führt sie aus. Der Amtsvorsteher ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Amtes zuständig.
Der Amtsvorsteher entscheidet in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung des Amtsausschusses aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch den Amtsausschuss.
Der Amtsvorsteher führt die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch.
Die Amtsleitung
rechtliche Grundlagen
§§ 127, 137 und 142 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern