Widmungen und Entwidmungen von Verkehrsflächen
Ansprechpartner
Telefon038322/ 54-131
Fax038322/ 703
Emailadressefiedler@amt-franzburg-richtenberg.de
Herr Prieß
Telefon038322/ 54-136
Fax038322/ 703
Emailadressepriess@amt-franzburg-richtenberg.de
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Als Widmung bezeichnet man einen Hoheitsakt, durch den ein Gegenstand seinen öffentlich-rechtlichen Sonderstatus erhält. Mit ihr wird der öffentliche Zweck (beispielsweise Gemeingebrauch) festgelegt, dem der Gegenstand zu dienen bestimmt ist. Durch die Widmung allein wird ein Gegenstand noch nicht zur öffentlichen Sache. Er muss dafür tatsächlich in Dienst gestellt worden, also der festgelegten Nutzung entsprechend zugänglich sein (Indienststellung).
Die Widmung und damit die Zweckbestimmung kann auch nachträglich geändert werden (Umwidmung); die Aufhebung bezeichnet man als Entwidmung.
Quelle: Wikipedia