Standgebühren
Die Festlegung von Standgebühren ist in den Sondernutzungssatzungen der Gemeinden geregelt.
Diese Satzungen gelten für die Sondernutzung an und auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet.
Sondernutzung ist jede Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die über den Gemeingebrauch hinausgeht.
Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in der Regel der Gemeinden.
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Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Infos
Für Sondernutzungen werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anlage Gebührentabelle, die Bestandteil der Sondernutzungssatzung ist.
Sondernutzungen werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anlage Gebührentabelle, die Bestandteil der Sondernutzungssatzung ist.
Gebührenberechnung:
- Bei nach Metern oder Quadratmetern zu berechnenden Gebühren werden angefangene Maßeinheiten voll gerechnet.
- Bei Gebühren, die auf wöchentliche oder monatliche Nutzung abstellen, tritt bei kürzerer Nutzungsdauer keine Gebührenermäßigung ein. Für Gebühren, die ausschließlich jährlich festgesetzt sind, ermäßigt sich die Gebühr bei Nutzungsbeginn nach dem 30. Juni um die Hälfte.
- Alle Gebühren werden auf halbe oder volle Eurobeträge aufgerundet.
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