Reisegewerbe

 

Reisegewerbe

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Ein Gewerbetreibender der außerhalb einer Niederlassung Waren verkauft, vertreibt o. ankauft muss das Reisegewerbe genehmigen lassen.
 
Die Genehmigung muss am Hauptwohnsitz (Gewerbeamt)  persönlich beantragt werden.
 
 
 
 
 
 
 
Bitte mitbringen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
 
Personalausweis
Führungszeugnis Belegart O
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
1 Passbild
 
Beim Verkauf offener Lebensmittel oder einem Imbiss ist folgendes zu beachten:
 
Gesundheitszeugnis u. Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
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