Personenstandswesen
- Nachweise über die Geburt (der letzten 110 Jahre)
- Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
(auch in internationaler Form)
(Eheurkunden der letzten 80 Jahre, Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre!) - Lebenspartnerschaftsurkunden
- Erteilung einer Auskunft aus dem Register,
z.B. Geburtsuhrzeit
Ansprechpartner
Vertretung
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Sie können Ihre Urkunden wie folgt beantragen:
– persönliche Vorsprache
– Online Urkundenbestellung ()
– per Fax (038322/703) oder
– auf dem Postweg an:
Standesamt Franzburg, 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71;
Wer bekommt von wem eine Urkunde?
Siehe §§ 61 – 68 Personenstandsgesetz (PStG)
Führung und Benutzung von Personenstandsregistern
Siehe §§ 5-7, 55, 61-68, 75-78 PStG
Der Personalausweis ist mitzubringen. Falls Sie ein Stammbuch haben, bringen Sie dies bitte ebenfalls mit. Das rechtliche Interesse kann in Form eines Briefes, der zugestellt wurde (z.B. vom Rententräger oder Amtsgericht), nachgewiesen werden. Auch eine Bevollmächtigung (siehe Downloads/Links) ist möglich.