Personalausweis
Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Personalausweises.
Personalausweis
- Personalausweis/vorläufiger Personalausweis
- Verlust eines Personalausweises
- Adressänderung im Personalausweis
- Namensänderung im Personalausweis bei Heirat
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden (dies ist gebührenfrei).
Ansprechpartner
Vertretung
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Seit dem 1.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat
Seit dem 1.11.2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Die alten Ausweise gelten – bis zu ihrem Ablaufdatum – weiter.
Sie müssen persönlich kommen, um einen Personalausweis zu beantragen. Der Antrag wird in Ihrem Beisein von der Sachbearbeiterin ausgefüllt.
Gültigkeitsdauer:
Der Personalausweis erhält – wenn Sie jünger als 24 Jahre alt sind – eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Sind Sie über 24 Jahre alt, dann beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Persönlich abholen muss nicht sein:
Den Personalausweis müssen Sie nicht selbst abholen.
Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Personalausweis mitbringen. Ebenfalls muß die ausgefüllte Abholbescheinigung mitgebracht werden. Sie muß die Aussagen zum Erhalt des Pin-Briefs und die Entscheidung über die Nutzung der elektronischen Identifizierung enthalten.
Keine Verlängerung des Personalausweises möglich – immer Neubeantragung notwendig:
Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Namensänderung bei Heirat:
Ändert sich durch Heirat der Name, muß ein neuer Personalausweis beantragt werden. Das gleiche gilt für einen evtl. Reisepass.
Zusatzfunktionen des Personalausweises:
Der Personalausweis kann auf Wunsch mit einer Online-Ausweisfunktion versehen werden. Ebenfalls kann der Personalausweis mit einer Unterschriftenfunktion (qualifizierte elektronische Signatur) versehen werden.
Über diese technischen Möglichkeiten werden Sie bei der Antragstellung informiert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich Online zu informieren. Unter Downloads und Links finden Sie entsprechende Informationen.
Speicherung von Fingerabdrücken:
Die Speicherung von Fingerabdrücken bei der Beantragung des neuen Personalausweises ist freiwillig.
Gemäß Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) werden bundesweit folgende Gebühren für den neuen Personalausweis festgesetzt:
Antragstellende Person ab 24 Jahre | 37,00 € |
Antragstellende Person unter 24 Jahre | 22,80 € |
Ausstellen von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder –befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (gültig höchstens 3 Monate) |
Weitere Gebührenregelungen | |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z. B. PIN vergessen) | 6,00 € |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |