Kinderreisepass
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union) zu beantragen.
Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis, der seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert wird. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abrufen.
Ansprechpartner
Vertretung
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde und
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten sowie ein Personaldokument des Sorgeberechtigten als Identitätsnachweis, Bei Abwesenheit ist eine Kopie des Dokumentes beizubringen,
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Unabhängig vom Alter des Kindes ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich (Frontalaufnahme nach internationalen Standards, siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei).
- Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter in jedem Fall erforderlich.
Gebühren:
13,00 €, bei Verlängerung 6,00 €