Abschaffung Kinderreisepass 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
Somit können ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente beantragt werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber noch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Allerdings ist in einigen Ländern die Einreise nur mit einem noch 6 Monate gültigen Dokument möglich!
Wir bitten Sie um Überprüfung und rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt gebeten!
Übersicht der Dokumente:
Dokument | Gültigkeit unter 24 Jahren | Bearbeitung | Preis |
Personalausweis | 6 Jahre | Ca. 2 Wochen | 22,80 € |
Reisepass | 6 Jahre | Ca. 8 Wochen | 37,50 € |
Express-Reisepass | 6 Jahre | Ca. 4-5 Tage | 69,50 € |
vorl. Personalausweis | 3 Monate | sofortige Ausstellung | 10,00 € |
vorl. Reisepass* | 1 Jahr | sofortige Ausstellung | 26,00 € |
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land vorläufige Dokumente akzeptiert werden!
Hier können Sie sich über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.
(Dies ist z.B. der Fall, wenn kein Reisepass mehr im Expressverfahren rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden kann.
Für die Notwendigkeit der Ausstellung muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, z.B. Flugtickets oder Reiseunterlagen.)
gez.
M. Schmidt
Leiter Haupt- und Ordnungsamt