Katastrophenschutz
Die Zuständigkeit des Katastophenschutzes unterliegt dem
Landkreis Vorpommern Rügen
Am Umspannwerk 13a
18439 Stralsund
Telefon: | 115 |
Leiter | Markus Zimmermann |
E-Mail: | |
Webseite: | www.lk-vr.de |
Aufgaben:
- Integrierte Regionalleitstelle
- Brand- und Katastrophenschutz
- Rettungsdienst
- Feuerwehrtechnische Zentralen
Zuständigkeiten
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.
Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Wehrpflichtige können bei mehrjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen.
In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz:
Öffentliche Einrichtungen
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Feuerwehren (vor allem ABC-Zug und Brandschutz)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Deutsches Notfallsorge-Informationssystem (deNIS)
- Ordnungsbehörden
- Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr, die in jedem Landratsamt angesiedelt sind und mit Reservisten besetzt sind.
Zuständigkeiten
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.
Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Wehrpflichtige können bei mehrjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen.
In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz:
Öffentliche Einrichtungen
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Feuerwehren (vor allem ABC-Zug und Brandschutz)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Deutsches Notfallsorge-Informationssystem (deNIS)
- Ordnungsbehörden
- Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr, die in jedem Landratsamt angesiedelt sind und mit Reservisten besetzt sind.