Hausnummer
Eine amtliche Hausnummer wird durch Bescheid von der Abt. Liegenschaften vergeben. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig.
Die Wahrnehmung dieser ordnungsrechtlichen Aufgabe dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienst, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Ansprechpartner
Frau Röwer
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Die amtliche Haunummer ist nach ausgeführtem Baubeginn formlos zu beantragen.
Bei einer Neubebauung ist die Hausnummer grundsätzlich zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zum Flurstück (Flur, Flurstücknummer, Gemarkung)
- beigefügter Lageplan (zum Beispiel Auszug aus der Liegenschaftskarte, in dem das Nummerierungsobjekt in seiner Lage zur öffentlichen Straße mit seinen Haupteingängen gekennzeichnet ist.