Gewerbe an- ab- und ummeldung
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 11 Gewebeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
Ansprechpartner
Vertretung
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Zeitpunkt der Betriebsgründung fällig. Bei verspäteter Anzeige muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.
Die Bestätigung der Anzeige muss innerhalb von drei Tagen erfolgen. Neben der Bestätigung sind bei bestimmten Gewerbearten zusätzlich Genehmigungen erforderlich.
Die Anmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Erfolgt Ihre Gewerbeanmeldung schriftlich beziehungsweise elektronisch, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige – An-, Um- und Abmeldung) mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Ansonsten bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die für die Anzeige zuständige Stelle leitet die Gewerbeanzeige an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, gegebenenfalls des zur Anmeldung Bevollmächtigten
- Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- im Vertretungsfall, Vertretungsvollmacht
Für bestimmte Gewerbe kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären
Kosten
Gewerbe-Anmeldung 26,00 €
Gewerbe-Ummeldung 20,00 €
Gewerbeabmeldung kostenfrei