Geburtsurkunde
Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamtes eingetragen („beurkundet“). Auf dieser Grundlage stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
Geburtsurkunden werden z.B. für die Ausstellung eines Kinderpasses, die erstmalige Beantragung eines Personalausweises oder bei der Anzeige eines Wohnungswechsels bei der Meldebehörde (wenn für ein Kind noch kein Kinderpass oder -ausweis ausgestellt wurde) benötigt.
Kontakt
Ansprechpartner
Vertretung
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Infos
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Geburtsname,
- das Geschlecht sowie
- Ort und Tag der Geburt des Kindes,
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
- die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Bitte mitbringen
benötigte Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
- bei Erscheinen einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Kosten
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (erstes Exemplar): 7 Euro
- bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar: 3,50 Euro
- Ausstellung für Zwecke, die im öffentlichen Interesse liegen: kostenfrei
Rechtsgrundlagen
- § 61a Personenstandsgesetz (PStG) (Personenstandsurkunden)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Inhalt der Geburtsurkunde)
- § 67 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Gebühren und Auslagen)
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