Geburtsurkunde

 

Geburtsurkunde

 

Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamtes eingetragen („beurkundet“). Auf dieser Grundlage stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.

Geburtsurkunden werden z.B. für die Ausstellung eines Kinderpasses, die erstmalige Beantragung eines Personalausweises oder bei der Anzeige eines Wohnungswechsels bei der Meldebehörde (wenn für ein Kind noch kein Kinderpass oder -ausweis ausgestellt wurde) benötigt.

Kontakt
Infos
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:
 
  • die Vornamen und der Geburtsname,
  • das Geschlecht sowie
  • Ort und Tag der Geburt des Kindes,
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
  • die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
 
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Bitte mitbringen

benötigte Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • bei Erscheinen einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Kosten

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (erstes Exemplar): 7 Euro
  • bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar: 3,50 Euro
  • Ausstellung für Zwecke, die im öffentlichen Interesse liegen: kostenfrei

Rechtsgrundlagen

  • § 61a Personenstandsgesetz (PStG) (Personenstandsurkunden)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Inhalt der Geburtsurkunde)
  • § 67 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Gebühren und Auslagen)

 

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