Gebuehren-Wasser-Und-Bodenverband

Gebühren Wasser- und Bodenverband

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Für unseren Amtsbereich gibt es zwei Verbände

  1. Verband „Trebel“ und
  2. Verband „Barthe-Küste“.

Zu Gebühren Wasser- und Bodenverband

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Barthe/Küste“ und „Trebel“ entsteht die Gebührenschuld am 01. Januar des Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr.

Somit sind für die Berechnung der Gebühren Wasser- und Bodenverband die Eigentumsverhältnisse am 01.01.des Jahres entscheidend.

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