Führungszeugnis
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können zum Beispiel strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt das Führungszeugnis für private Zwecke, dieses wird Ihnen direkt nach Hause gesandt und es gibt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis wird dann direkt der Behörde zugesandt. Hier geben Sie bitte die Anschrift und den Verwendungszweck der Behörde an.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de zu beantragen.
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Es gibt das Führungszeugnis für private Zwecke, dieses wird Ihnen direkt nach Hause gesandt und es gibt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis wird dann direkt der Behörde zugesandt. Hier geben Sie bitte die Anschrift und den Verwendungszweck der Behörde an.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. das Geschäftszeichen
Angegeben werden muss der Geburtsname der Mutter
Es werden für ein Führungszeugnis Gebühren in Höhe von 13,00 € erhoben.
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Fürhungszeugnisse
und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt
für Justiz (BfJ) unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de zu beantragen.