Amtswehrführer
Lt. § 12 des Brandschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern können Amtswehrführer und Stellvertreter gewählt werden.
Der Amtswehrführer führt keine Feuerwehr. Er ist Bindeglied zwischen dem Kreis- und Gemeindewehrführer und berät die Feuerwehren der Amts angehörigen Gemeinden und Städte in fachlichen und organisatorischen Fragen. Er wirkt u.a. bei den Zusammenschlüssen und an der Aufstellung von Alarmplänen für den überörtlichen Einsatz mit. Ferner hat er den Ausbildungsstand der Mitglieder der Feuerwehren zu fördern und sich über die Einsatzbereitschaft laufend zu unterrichten.
Dazu führt der Amtswehrführer vierteljährlich eine Dienstberatung mit den Wehrführern durch.
Um sich von der Effektivität der Zusammenarbeit der Wehren zu überzeugen, organisiert der Amtswehrführer einmal jährlich einen Amtsfeuerwehrtag, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen werden.