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Abschaffung Kinderreisepass 2024

Abschaffung Kinderreisepass 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
Somit können ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente beantragt werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber noch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Allerdings ist in einigen Ländern die Einreise nur mit einem noch 6 Monate gültigen Dokument möglich!

Wir bitten Sie um Überprüfung und rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt gebeten!

 

Übersicht der Dokumente:

Dokument

Gültigkeit unter 24 Jahren

Bearbeitung

Preis

Personalausweis

6 Jahre

Ca. 2 Wochen

22,80

Reisepass

6 Jahre

Ca. 8 Wochen

37,50

Express-Reisepass

6 Jahre

Ca. 4-5 Tage

69,50

vorl. Personalausweis

3 Monate

sofortige Ausstellung

10,00

vorl. Reisepass*

1 Jahr

sofortige Ausstellung

26,00

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land vorläufige Dokumente akzeptiert werden!
Hier können Sie sich über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.
(Dies ist z.B. der Fall, wenn kein Reisepass mehr im Expressverfahren rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden kann.
Für die Notwendigkeit der Ausstellung muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, z.B. Flugtickets oder Reiseunterlagen.)

 
gez.

M. Schmidt

Leiter Haupt- und Ordnungsamt