Sicherheit und Ordnung
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein zentraler Begriff in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder:
- Öffentliche Sicherheit: Das Schutzgut umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt (z.B. § 2 SOG M-V).
- Öffentliche Ordnung: die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, deren Beachtung als unerlässlich für ein geordnetes Zusammenleben empfunden wird.
Die Polizei- und Ordnungsbehörden haben die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Bei dem Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Polizei Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu treffen.
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Fiedler
Telefon038322/ 54-131
Fax038322/ 703
Emailadresse
Herr Mittag
Telefon038322/ 54-136
Fax038322/ 703
Emailadresse
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr