Obdachlosenangelegenheiten

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Der plötzliche Wohnungsverlust, etwa durch Wohnungsbrand, Wohnungsräumung oder anderer plötzlicher Ereignisse, stellt Betroffene vor oft unüberschaubare Probleme. Kann der Betroffene diesen Zustand aus eigenen Kräften nicht ändern, ist die Unterbringung bei Verwandten, in Pensionen oder Hotels nicht möglich, können Städte oder Gemeinden vorübergehend eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung stellen.  In diesen Fällen kontaktieren Sie umgehend Ihre Ordnungsbehörde.

Die Obdachlosenbetreuung bietet:

  • Teilnahme an Zwangsräumungen von Familien
  • Unterbringung von Obdachlosen in städtischen Übergangswohnungen
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnungen an Obdachlose
  • Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten
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