Bauantrag
Wer ein Bauwerk errichten oder eine Veränderung an einem Bauwerk vornehmen will, benötigt dafür im Regelfall eine Baugenehmigung. Erforderlich ist ein Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag), dem alle notwendigen Pläne und Berechnungen beizufügen sind. Hierfür sind amtlich vorgeschriebene Formulare zu verwenden.
Kontakt
Ansprechpartner
Frau Kemsies
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Frau Martens
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Fax038322/ 703
Emailadresse
Frau Urtel
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Infos
Die zuständige Behörde erteilt nach Prüfung schriftlich die Baugenehmigung, wenn das Bauwerk den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Bauvorschriften sowie Vorschriften des Straßenrechts, Naturschutzrechts, Immissionsschutzrechts u.a.) entspricht. Gegebenenfalls ist die Erteilung der Baugenehmigung mit Auflagen und Bedingungen verbunden. Die Zuständige Behörde ist der Landkreis Vorpommern-Rügen, Bauaufsichtsbehörde.
Wird ein Bauvorhaben ohne Genehmigung begonnen, drohen nicht nur die Verhängung eines Baustopps, sondern auch hohe Geldbußen und sogar der Abriss des Gebäudes!
Bitte mitbringen
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.
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