Sitzungen

Sitzungskalender und Bekanntmachungen


Öffentlicher Teil der Niederschrift

Gemäß § 29 Absatz 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern haben Sie einen Monat lang die Möglichkeit, den öffentlichen Teil der Niederschrift nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung einzusehen.