Das Velgaster Wappen
Der erste greifbare Hinweis auf heraldische Aktivitäten in der Gemeinde Velgast datiert auf den 11. Februar 2003. An diesem Tage wurde von einem Velgaster Bürger (Bernd Tscheuschner?) beim Innenministerium das „Merkblatt kommunale Wappen und Flaggen“ angefordert. Zur Begründung wurde auf Überlegungen innerhalb der Velgaster Gemeindevertretung zur Schaffung eigenen Wappens hingewiesen.
Die Wappenübergabe
Ein besonderer Anlass für die Wappenentstehung ist nicht bekannt. Einer Meldung der Ostsee-Zeitung zufolge, gab es schon 1990 in Velgast Ideen für ein eigenes Wappen, die damals nicht aufgegriffen wurden.
Der erste greifbare Hinweis auf heraldische Aktivitäten in der Gemeinde Velgast datiert auf den 11. Februar 2003. An diesem Tage wurde von einem Velgaster Bürger (Bernd Tscheuschner?) beim Innenministerium das „Merkblatt kommunale Wappen und Flaggen“ angefordert. Zur Begründung wurde auf Überlegungen innerhalb der Velgaster Gemeindevertretung zur Schaffung eigenen Wappens hingewiesen.
Im Juni 2003 wurde ein erster Wappenentwurf in drei Farbvarianten beim Landesarchiv in Greifswald zur Vorabbegutachtung eingereicht. Entwurfsverfasser war der Velgaster Bürger Bernd Tscheuschner. Symbole, ein blauer Wellenfaden als Hinweis auf den Fluss Barthe, Eichenblatt und Kornähre im Schrägkreuz als Hinweis auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Gemeindegebiets sowie ein roter Greif als Hinweis auf die Zugehörigkeit zu Pommern.
Dieser erste Entwurf wurde vom Landesarchiv insbesondere wegen der Nutzung eines Symbols aus dem Landeswappen und mehrerer Verstöße gegen heraldische Regeln abgelehnt.
Bis Dezember 2003 wurden drei neue Wappenentwürfe erarbeitet, von denen der Gutachter des Landesarchivs in Greifswald zwei als genehmigungsfähig einstufte.
Auf einer Beratung der Gemeindevertreter am 3. April 2004 wurde der Wappenentwurf mit der jetzt genehmigten Symbolik zur Annahme vorgeschlagen.
Doch erst am 15. Dezember 2005 wurde von der Gemeindevertretung ein verbindlicher Annahmebeschluss gefasst. Die Gemeindevertreter sprachen sich einstimmig für den jetzt genehmigten Entwurf aus. Der Grund für die Verzögerung ist der Abteilung II nicht bekannt.
Dem am 10. Januar 2006 gestellten Antrag auf Genehmigung der Wappenannahme war aus bislang ungeklärten Gründen eine fehlerhafte Wappenzeichnung beigefügt (Stieleichenblatt schwarz statt grün). Die unverzüglich nach der abschließenden Begutachtung angeforderten neuen Wappenzeichnungen wurden zwar vom Amt Franzburg-Richtenberg zeitnah an das Innenministerium abgesandt. Die nächste Station auf dem Dienstweg (Landrat des Landkreises Nordvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde) war jedoch mit einer Verzögerung verbunden, da die Unterlagen wegen angeblich krankheitsbedingter Mitarbeiterengpässe erst nach beinahe drei Monaten weitergeleitet wurden.
das ab dem 5. Juli 2006 rechtskräftige Wappen der Gemeinde Velgast zeigt
- einen schräglinks* von Blau und Silter geteilten Schild
- im vorn oben liegenden Feld eine goldene Pflugschiene mit drei waagerecht daran befestigten goldenen Pflugscharen
- im hinten unten gelegenen Feld ein schräglinks* gestelltes grünes Stieleichenblatt.
*Teilung, die im linken oberen Eck des Schildes beginnt, wobei sich die heraldischen Seitenangaben aus Gründen der Höflichkeit immer auf den Standpunkt des Wappenträgers, also den Standpunkt desjenigen, der hinter dem Wappenschild steht, beziehen.
Goldene Pflugschiene mit drei goldenen Pflugscharen balkenweise:
Symbol für die durchgängig belegte landwirtschaftliche Tradition des Ortes Velgast sowie der umliegenden Region;
Die drei Pflugschare stehen dabei für die drei Hauptetappen landwirtschaftlicher Produktion im Gemeindegebiet:
- vor 1618: Velgast ist ein bedeutender ländlicher Siedlungsplatz und mit steter landwirtschaftlicher Ausprägung (Ackerbau und Viehzucht),
- vor 1645 bis 1945: Errichtung eines Gutshofes aus 16 wüsten Bauernhöfen (24 Hufen) durch Nikolaus Baumann, zunächst als Lehen des Barther Amtshauptmanns, später als Lehen der schwedischen Krone,
- nach 1945: Verstaatlichung, VEG, Privatisierung, Weiterführung als Velgaster Bauernhof GmbH
schräglinks gestelltes grünes Stieleichenblatt
Symbol für die durchgängig belegte forstwirtschaftliche Tradition des Ortes Velgast sowie der umliegenden Region;
Ausweisung großer Teile des Gemeindegebiets als Hutungseichenwals bereits in schwedischen Matrikelkarten aus dem Jahre 1693;
Hutungs- oder auch Hudewälder entstanden überall dort, wo seit dem Mittelalter Waldweide mit Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen betrieben wurde.
Für den Hudewald sind lichte Eichenwälder typisch; denn die Viehhaltung im Wald, insbesondere die so genannten Eichelmast für Schweine, beschränkte sich nicht nur auf die Nutzung der Bodenvegetation. Auch die Strauchschicht samt Waldverjüngung musste zur Futtergewinnung herhalten. Die verbleibenden, weiträumig gestellten Mastbäume mit großen, lichtdurchfluteten Baumkronen steigerten die Erträge der Waldfrüchte und der verbesserten die Futterbedingungen für das Vieh. Außerdem werden die Bäume in Hudewäldern oft sehr alte, da bei Licht, Wasser und Nährstoffen kaum Konkurrenz vorhanden ist. Auch die legendäre Ivenacker Eichen sind Überreste eines einstigen Hudewaldes.
Vor allem im Bereich des Forstes Schuenhagen sind Stieleichen die wichtigste genutzte Baumart.
Am 03. Mai 2000 war im Forstamt Schuenhagen die Landesfahne aufgezogen. Es gab allen Grund zur Freude: Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Land wurde in Schuenhagen der Vertrag zur Übernahme des ehemaligen Preußenvermögen unterzeichnet. Damit gingen 46.000 ha Wald, 17.000 ha landwirtschaftliche Nutz- und 1.000 ha Wasserfläche in Landeseigentum über. Die Erhaltung von 320 Arbeitsplätzen für Forstwirte war gesichert und ein Verkauf dieser Waldfläche verhindert worden. Eine Gedenktafel an einem Findling zu Füßen der so genannten „Globuseiche“, wo der Vertrag unterzeichnet wurde, erinnert an dieses historische Ereignis. Ein Naturlehrpfad befindet sich in Schuenhagen in unmittelbarer Nähe des Forstamtes.
Zugehörigkeit zum Landesteil Vorpommern, die pommerschen Farben Blau-Weiß (das pommersche Blau etwas traditionell etwas heller als das mecklenburgische Ultramarinblau) haben ihren Ursprung in einer Kabinetts-Order des preußischen Königs vom 16. November 1802, in der den Mitgliedern der Landstände alle preußischen Provinzen befohlen wurde, neben der roten Galauniform einen blauen Interimsrock zu tragen. Um die Vertreter der Provinzen unterscheiden zu können, erhielten die Provinzen unterschiedliche Kragenaufschläge. Die Vertreter Pommerns erhielten Weiß mit goldenen Stickereien. Bereits 1811 sprach man mit Blick auf die unterschiedlichen Kragenaufschläge an den blauen Uniformen von den Provinzialfarben. Während des Bürgerkrieges übernahm man die Farbgebung auch für die Uniformen der Landwehrwehr – allerdings ohne die goldene Stickerei. Gemäß einer Verordnung vom 17. März 1813 trug also der pommersche Landwehrmann eine blaue Litewka mit weißem Kragen.
Eine ausdrückliche normative Festlegung erfuhren die pommerschen Provinzialfarben allerdings erst durch die Kabinetts-Order vom 22. Oktober 1882.
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